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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung:
Buchungen müssen schriftlich per Brief oder Fax erfolgen; fixe Sportreisen von vamos24 können ebenfalls online über die Webseite von vamos24 gebucht werden; es handelt sich hier in jedem Fall um verbindliche Erklärungen. Für vamos24 wird der Reisevertrag verbindlich, wenn die Buchung und der Reisepreis binnen 14 Tagen nach Anmeldung schriftlich (auch per Email) bestätigt werden. Der Anmelder haftet neben dem Teilnehmer für die Erfüllung der Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Personen.

2. Bezahlung & Buchungsbestätigung:
a) Sport- und Abenteuerreisen:
Mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung, inkl. des Insolvenzsicherungsscheins (nur bei Pauschalreisen) durch vamos24 wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der volle Reisepreis muß bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn per Überweisung auf unserem Konto eingegangen und gutgeschrieben sein oder dem vermittelnden Reisebüro ausgehändigt werden. Die Reiseunterlagen werden ca. 3-4 Wochen vor Anreise zugesandt.

b) Events und Incentives, Fincabuchungen:
Mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung, inkl. des Insolvenzsicherungsscheins (nur bei Pauschalreisen) durch vamos24 wird eine Anzahlung von bis zu 30 % des Veranstaltungspreises fällig. Der volle Reisepreis muß bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn per Überweisung auf unserem Konto eingegangen und gutgeschrieben sein oder dem vermittelnden Reisebüro ausgehändigt werden. Alle notwendigen Unterlagen werden dann umgehend zugesandt.

c) Leihräder
Mit der Buchung/Reservierung wird eine Anzahlung von 50% des Mietpreises fällig und das Rad wird für den Kunden fest reserviert. Bis 4 Wochen vor Mietantritt wird die Schlußzahlung fällig. Bei Nichtabholung wird die Zahlung nicht rückerstattet. Bei Stornierungen gilt unsere Rücktrittsstaffel (Punkt 7 der AGB's).

d) Zahlung via PayPal
Wir bieten unseren Gästen die Möglichkeit einer PayPal Zahlung. Die Gebühr hierfür beträgt 2,5% der Rechnungssumme für Überweisungen aus Deutschland. 4,5% für Überweisungen aus dem Ausland.

3. Gruppenvertrag
Sollte ein einzelner Anmelder für eine ganze Gruppe buchen, so steht er mit seiner Unterschrift für jede einzeln gebuchte Person und Leistung ein.

4. Pflichten des Reiseveranstalters:
vamos24 verpflichtet sich, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit der gesamten Reise aufheben oder mindern.

5. Pflichten des Reisenden:
Der Reisende ist verpflichtet, das seinerseits Erforderliche zu tun, um vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise zu ermöglichen. Verletzt der Reisende schuldhaft diese Pflichten, so ist er vamos24 zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet

6. Leistungen und Preise:
Soll die Reise nach der Vereinbarung später als vier Monate nach Auftragsbestätigung angetreten werden, behält sich vamos24 vor, im Falle von nachgewiesenen Kostensteigerungen bei Leistungsträgern, insbesondere Währungskursschwankungen, Erhöhung von Treibstoffpreisen und Steuern, den vereinbarten Reisepreis entsprechend anzuheben. Vamos24 muß eine solche Preisanhebung spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt schriftlich mitteilen, nach diesem Termin sind Preisanhebungen ausgeschlossen. Der Kunde hat das Recht, bei Preisanpassungen, die höher als 10% des Reisepreises sind, innerhalb von einer Woche nach Mitteilung durch vamos24 vom Vertrag zurückzutreten.

7. Rücktritt bzw. Kündigung des Reisenden, Umbuchungen:
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück (aufgrund der Beweissicherung müssen Reiserücktritte immer schriftlich erfolgen) oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann vamos24 angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Hierfür sind folgende Prozentsätze (Stornogebühren) maßgeblich:

a)

  • Rücktrittserklärung bis zu 45 Tagen vor dem vertraglich vorgesehenen Reisebeginn: 15 % des Reisepreises, mindestens Euro 35,00 pro Person
  • Rücktrittserklärung nach dem 45. Tag, jedoch bis zum 15. Tag vor dem vertraglichen vorgesehenen Reisebeginn: 40%, mindestens Euro 35,00 pro Person
  • nach dem 15. Tag:, jedoch bis zum 6. Tag :60% des Reisepreises, mindestens Euro 26,00 pro Person
  • nach dem 6. Tag: 80 % des Reisepreises
  • ab 24 Stunden vor Abfahrt: 95% des Reisepreises

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, das der Firma vamos24 ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden ist oder niedriger als die verlangten Stornokosten ist.

Zusätzlich sind die von Fluggesellschaften und Mietwagenunternehmen berechneten Stornokosten vom Reisenden zu tragen. Bei Flugbuchungen werden regelmäßig Stornokosten von 100% des Fluges berechnet. Bei Mietwagen EUR 50,00.

b) Für Umbuchungen (Änderung des Reiseziels, der Reisezeit, der Unterkunft, des Abreiseortes, des Flugs) bis 60 Tage vor Reisebeginn hat der Reisende eine Umbuchungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 zu zahlen. Für die Kosten von Flügen und Mietwagen hat der Reisende die von den unternehmen berechneten Umbuchungskosten zu tragen.

Spätere Umbuchungen (kürzer als 60 Tage vor Reiseantritt) können nur als Rücktritt und neue Buchung berücksichtigt werden. In diesem Fall sind die unter a) aufgeführten Stornokosten vom Reisenden zu tragen.

c) Bis zu Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. vamos24 ist in diesem Fall berechtigt, eine Umbuchungsgebühr von EUR 50,00 in Rechnung zu stellen sowie die von Flug- und Mietwagenunternehmen berechneten Umbuchungskosten dem Reisenden zu belasten.

vamos24 kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser ein besonderes Reiseerfordernis nicht erfüllt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder Behördlichen Anordnungen widerspricht.

8. Kündigung des Vertrages durch Vamos24:
Vor Reisebeginn kann vamos24 von dem Vertrag zurücktreten, wenn:

a) der Reisende sich mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet

b) bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (erforderliche Mindestteilnehmerzahl ist den entsprechenden Reiseverläufen zu entnehmen)

Im Fall a) kann vamos24 vom Kunden eine Entschädigung nach Maßgabe der Ziffer 7 verlangen. Die Höhe der Entschädigung bemißt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Rücktrittserklärung dem Reisenden zugeht.
Im Fall b) werden die eingezahlten Beträge zurückerstattet, weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Nach Reisebeginn kann vamos24 den Vertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch vamos24 oder seines Erfüllungsgehilfen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält vamos24 den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich evtl. ersparter Aufwendungen und Erlöse durch anderweitige Verwendung.

9. Kündigung bei höherer Gewalt:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl vamos24 als auch der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Vamos24 kann in diesem Falle für die bereits erbrachten und bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.

10. Gewährleistungs-/Mitwirkungspflicht:
a) Wird ein Leistungsteil der gebuchten Reise nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Kunde berechtigt Abhilfe zu verlangen. Reklamationen müssen sofort Vamos24 fernmündlich, per Telefax oder dem örtlichen vamos24- Reiseleiter mitgeteilt werden. Wird diese Mitteilung schuldhaft unterlassen, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Im Gewährleistungsfall können wir Abhilfe schaffen, indem wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
b) Für die Einhaltung der Pass-, Visa,- Zoll- und Devisenbestimmungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. vamos4 haftet nicht für die Visabeschaffung.
c) Gewährleistungsansprüche sind bis spätestens einen Monat nach voraussichtlichem Reiseende bei vamos24 geltend zu machen. Später eingehenden Ansprüche werden nicht anerkannt.
d) Bezüglich der Rechte des Reisenden, nach den allgemeinen Vorschriften Rückgängigmachung des Vertrages, Herabsetzung des Reisepreises oder Schadensersatz zu fordern, wird vereinbart, daß sich die Höchsthaftung durch vamos24 auf das Dreifache des Reisepreises gemäß § 651 h BGB begrenzt. Im übrigen gilt § 651 h Abs. 2 BGB.

11. Haftungsausschluß:
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die der Reisende während einer Reise sich selber, den anvertrauten Geräten oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden. Dieses gilt auch für Geräte die im direkten Zusammenhang mit der Reise stehen.

12. Bustransfer:
Sollte ein Bus nicht zum angegebenen Zeitpunkt am Treffpunkt sein, was durch Verkehrsstauungen, usw. manchmal nicht zu vermeiden ist, hat der Kunde die Möglichkeit sich fernmündlich nach der Dauer der Verspätung zu erkundigen. In keinem Fall darf dabei der Treffpunkt verlassen werden. Bei Nichterreichen des Busses, besteht kein Anspruch auf Reisepreiserstattung.

13. Reisevermittlung:
vamos24 übernimmt bei einer Reisevermittlung keinerlei Verpflichtungen nicht Vertragsgemäß erfüllte Leistungen des jeweiligen Reiseveranstalters dem Kunden zu erstatten. Diese sind vom Kunden selber beim Veranstalter einzufordern. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters, die wir auf Wunsch gern zusenden.

14. Gruppenreisen / Incentives:
Für Gruppenreisen Incentives können besondere Bedingungen gelten, die wir Ihnen vor Vertragsabschluss zukommen lassen.

15. Sonderwünsche und Einzelzimmerregelungen:
Sonderwünsche, die nicht im Programm vorgesehen sind und von den Reisenden gewünscht werden, können von vamos24 vermittelt werden. Für die Erfüllung und Mangelfreiheit solcher Sonderwünsche haftet der Leistungsträger, nicht vamos24. Schadensersatzansprüche durch vamos24 an den Leistungsträger werden dem Reisenden abgetreten. Die Buchung von Einzelzimmern, die für alle Reisen nur beschränkt zur Verfügung stehen, gilt als Sonderwunsch. Hier vermittelt vamos24 die Buchung an den vorgesehenen Leistungsträger. Sollte ein gebuchtes Einzelzimmer nicht zur Verfügung stehen, wird von vamos24 der anteilige Zuschlag zurückerstattet, und evtl. bestehende Schadensersatzansprüche an den Leistungsträger werden dem Reisenden abgetreten.

16. Geführte Touren
Die Teilnahme an geführten Touren (MTB, Rennrad, Wandern, Trekking etc..) geschieht auf eigene Gefahr. Für Unfälle und körperliche Schäden, die aus der Ausübung des Sports auf Mallorca herrühren, übernimmt vamos24 keine Haftung. Mit der Anmeldung zu unseren Touren willigen die Teilnehmer ein, dass die Betreuer/Guides während der Touren Fotos machen und diese zu Werbezwecken genutzt werden (Flyer, Webseite etc.). Das Aufzeichnen von GPS-Daten der Touren sowie die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Ebenso die Veröffentlichung im Internet  (GPSies, Strava, Runtastic, etc.). Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

17. Nebenabsprachen:
Mündliche Nebenabsprachen erlangen keine Gültigkeit, es sein den sie werden durch den Veranstalter schriftlich bestätigt.

18. Schriftformklausel:
Alle Vereinbarungen des Veranstalters und des Reisenden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.

19. Versicherungen:
Zur Vermeidung von Kosten, die durch einen Rücktritt bzw. Kündigung entstehen, empfiehlt vamos24 den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung für alle Veranstaltungen. Darüber hinaus können zu Originalpreisen Policen für Auslands- Krankenschutzversicherung, Gepäckversicherung und Unfallversicherung usw. bei vamos24 oder dem vermittelnden Reisebüro abgeschlossen werden.

20. Unwirksamkeit:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

21. Gerichtsstand:
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Siegburg.